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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Katharina Landfried Fotografie

 

 § 1 Geltung und Allgemeines 

(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im
Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
von Katharina Landfried Fotografie (im Folgenden Fotografin genannt), d.h.
für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unser en Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen. 

(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. 

§ 2 Auftragsausführung 

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 

(3) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(4) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(5) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
(6) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft. 

§ 3 Urheberrecht 

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt. 

(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografien besteht nicht. 

§ 4 Nutzungsrecht 

(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. 

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(4) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen. 

§ 5 Vergütung 

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um das im Vertrag festgelegte Honorar je begonnene Stunde. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen keinen Schaden entstanden ist. 

(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kann jedoch nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 80% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reise- und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen hiervon bestehen bei Krankheitsfall des Kunden oder Todesfall in der Familie des Kunden, wenn diese zu einer Absage der Hochzeit | Reportage führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. 

§ 6 Widerrufsrecht 

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Katharina Landfried Fotografie, Katharina Landfried, Heinrich-Heine-Str. 39, 39307 Jerichow OT Brettin, E-Mail: hallo@katharinalandfried.de, Mobiltel. 0177 5387288) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. 

 

§ 7 Haftung 

(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Entfällt der Fotograf wegen Krankheit erhält der Auftraggeber die volle Zahlung zurück. Ebenso bemüht sich der Fotograf um einen gleichwertigen Ersatz, dies kann jedoch nicht garantiert werden.
(5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

§ 8 Datenschutz 

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen. 

§ 9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel 

  • (1)  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • (2)  Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik

Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. 

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